AGB

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1. ALLGEMEINES

Für das Vertragsverhältnis, insbesondere für die Abrechnung, gelten unsere nachstehenden Bedingungen.

Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag kommt durch Bestellung des Käufers und Annahme des Verkäufers zustande.

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

 

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Preise verstehen sich in EUR netto Kasse ohne Skonto. Der Verzug des Käufers mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Geschäft berechtigt uns nach unserer Wahl, ohne Fristsetzung, die weitere Lieferung von vorheriger Kasse- oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder von allen laufenden Verträgen zurück zu treten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Bei unbarer Zahlung erfolgt die Eigentumsübertragung erst mit der Bareinlösung oder der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto. Bei allen Zahlungen sind stets unsere Rechnungsnummern anzugeben. Bei Abzügen, welche von uns anerkannt wurden, oder bei Nach- überweisungen eventueller Rechnungsdifferenzen bitten wir Sie, jeweils die entsprechende Gutschrift- bzw. Belastungsnummer anzugeben. Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

 

4. LIEFERUNG

Die vom Käufer festgesetzten Liefertermine sind stets annähernd einzuhalten. Ein Vertragsrücktritt durch den Käufer wegen Überschreitung der Lieferfrist ist nur zulässig, nachdem nach Ablauf der Lieferzeit eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

Kündigt der Käufer den Vertrag ohne Grund, so ist der Verkäufer zur Geltendmachung von 25% pauschalem Schadenersatz ohne besonderen Nachweis berechtigt.

 

5. ABNAHME

Waren- und Gewichtsreklamationen werden unsererseits nur unmittelbar bei Warenannahme berücksichtigt, mit Ausnahme versteckter Mängel. Die sind spätestens 2 Tage nach Erhalt der Ware geltend zu machen.

Bei anerkannten Mängelrügen kann mangels besonderer anderweitiger Vereinbarungen der Käufer nur nach Wahl des Verkäufers Rücknahme oder Vergütung des Mindestwertes (Minderung), nicht jedoch Wandlung oder Schadenersatz verlangen. Bei schriftlicher Reklamation gilt in diesem Falle das Datum des Poststempels, das mit dem Empfang der Ware übereinstimmen muss.

Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass die Berechtigung der Rüge einwandfrei nachgewiesen werden kann. Für Gewichtsverluste während des Transportes kommen wir nicht auf. Die Originalgewichte, welche auf den Kartons vermerkt sind, sind für die Berechnung maßgebend.

Alle Verkäufe beruhen auf den am Tage des Abschlusses geltenden Frachtverhältnissen, d.h. jede Erhöhung in der Fracht geht zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt für den Fall einer Erhöhung notwendiger Gebühren.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig anstehenden Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer aus dem Geschäftsverhältnis, einschließlich der Nebenforderungen, Eigentum des Verkäufers.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf eine nachträgliche be- oder verarbeitete Ware. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt, soweit dadurch die Forderungsabtretung nicht beeinträchtigt wird. Er hat jedoch neben dem Verkäufer trotz Abtretung der Forderung die Einziehungsbefugnis.

 

7. HÖHERE GEWALT

Wenn Umstände eintreten, die den Verkäufer in der Belieferung oder Verladung der Ware behindern, wie z.B. Streik, Blockade, Feuer, Diebstahl, Verkehrsstockung, Überschwemmung, Aufruhr usw. ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder vom Geschäft zurück zu treten oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Zeit der Dauer des hindernden Ereignisses hinaus zu schieben.

Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

 

8. LEBENSMITTELKONTROLLEN

Die Partien werden von uns beim Eingang exakt geprüft. Sollten bei Kontrolle des Käufers trotzdem noch Mängel bemerkt werden, so bitten wir um sofortige Verständigung.

Bei geschlossenen Partien, geht die Verantwortlichkeit nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen mit Abschluss des Kaufvertrages auf den Käufer über.

 

9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Bei Auslandsberührung gilt bundesdeutsches Recht als vereinbart.